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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2006 - L 6 RA 55/02   

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https://dejure.org/2006,23816
LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2006 - L 6 RA 55/02 (https://dejure.org/2006,23816)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2006 - L 6 RA 55/02 (https://dejure.org/2006,23816)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2006 - L 6 RA 55/02 (https://dejure.org/2006,23816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Entgeltbescheides; Zugehörigkeitszeiten zur Altersversorgung für Ballettmitglieder in der DDR; Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem der DDR als Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufes; Berufsbezogene Zuwendung (bbZ) für Ballettmitglieder an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2006 - L 6 RA 55/02
    Diese Norm ordnet die Gleichstellung von Zeiten mit Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung ("gelten als") an, in denen der (zum 01. August 1991) "Versorgungsberechtigte" eine entgeltliche Beschäftigung zu irgendeinem Zeitpunkt (notwendig vor dem 01. Juli 1990) ausgeübt hat, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in einem System vorgesehen war, das in den Anlagen I und II zum AAÜG aufgelistet ist (vgl dazu: BSG in SozR 4-8570 § 5 Nr. 6 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2006 - L 6 RA 55/02
    Ebenso wenig vermag die Klägerin ihr Begehren mit Erfolg auf die EMRK zu stützen, denn deren Garantien gegen Diskriminierung (Artikel 14 EMRK) und zum Eigentumsschutz (Artikel 1 Erstes Zusatzprotokoll zur EMRK vom 20. März 1952 - BGBl 1956 II S 1880) gewähren keinen weiteren Schutz als Artikel 3 Abs. 1 GG und Artikel 14 Abs. 1 GG (vgl BSG, Urteil vom 30. August 2000 -B 5/4 RA 87/97 R - mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 158/07

    Zusätzliche Altersversorgung der Ballettmitglieder

    Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Nr. 17 der Anlage 1 sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 AAÜG Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufs, für die nach dem Ausscheiden aus dem Tänzerberuf eine bbZ geleistet werden konnte (vgl. zum Folgenden LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. März 2006 - L 6 RA 55/02 -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2006 - L 4 RA 94/03

    Verhältnis eines früheren Bezuges der berufsbezogenen Zuwendung zur

    Dementsprechend ist in § 5 Abs. 1 Satz 3 AAÜG i.d.F. des AAÜG-ÄndG klarstellend angeordnet, dass Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage I Nr. 17 Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufes sind, für die nach dem Ausscheiden aus dem Tänzerberuf eine berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder an staatlichen Einrichtungen geleistet werden konnte; nur diese Zeiten gelten als Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluß vom 2. Juli 2002, 1 BvR 2544/95, 1 BvR 1944/97, 1 BvR 2270/00, SozR 3-8120 Kap. VIII H III Nr. 6 Nr. 3; vgl. zu alledem LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. März 2006, L 6 RA 55/02).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 46/03

    Vorverlegung des Rentenbeginns im Weg des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

    Dementsprechend ist in § 5 Abs. 1 Satz 3 AAÜG i.d.F. des AAÜG-ÄndG klarstellend angeordnet, dass Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage I Nr. 17 Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufes sind, für die nach dem Ausscheiden aus dem Tänzerberuf eine berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder an staatlichen Einrichtungen geleistet werden konnte; nur diese Zeiten gelten als Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluß vom 2. Juli 2002, 1 BvR 2544/95, 1 BvR 1944/97, 1 BvR 2270/00, SozR 3-8120 Kap. VIII H III Nr. 6 Nr. 3; vgl. zu alledem LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. März 2006, L 6 RA 55/02).
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